Mietliegenschaften / Geschäftshäuser
Das Honorar wird monatlich in Prozenten der jährlichen Soll-Nettomietzinse und der Heiz- und Warmwasserkosten berechnet.
Kann aber auch, je nach Art, Grösse und Lage des Verwaltungsobjektes als Pauschale vereinbart werden.
Stockwerkeigentum
Hier wird das Honorar nach Anzahl der Einheiten in der Liegenschaft berechnet und als Pauschalen pro Quartal verrechnet.